Brandschutztüren & Brandschutztore
Feuerschutztüren und -tore entsprechen der DIN 4102, Teil 5, und sind selbstschließende Brandschutzabschlüsse.
Sie werden in die Brandschutzklassen T 30, T 60, T 90 und T 120 eingeteilt, wobei das „T“ für Türen und Tore steht.
Die Zahl gibt an, wie viele Minuten der Feuerschutzabschluss im Brandfall mindestens standhalten muss.
- Feuerschutztüren – ein- oder zweiflügelig, aus Metall oder Holz, optional mit Glaseinsatz
- Schiebetore
- Hubtüren und Tore
Unsere Leistungen:
- Beratung & Planung: Wir analysieren Ihre Anforderungen und finden die optimale Brandschutzlösung für Ihr Gebäude.
- Wartung & Prüfung: Regelmäßige Inspektionen und Instandhaltung gemäß gesetzlichen Vorschriften, damit Ihre Brandschutzelemente jederzeit einsatzbereit sind.
Sorgen Sie für mehr Sicherheit – kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung!
