Brandschutztüren & Brandschutztore

 

Feuerschutztüren und -tore entsprechen der DIN 4102, Teil 5, und sind selbstschließende Brandschutzabschlüsse.

Sie werden in die Brandschutzklassen T 30, T 60, T 90 und T 120 eingeteilt, wobei das „T“ für Türen und Tore steht.

Die Zahl gibt an, wie viele Minuten der Feuerschutzabschluss im Brandfall mindestens standhalten muss.

  • Feuerschutztüren – ein- oder zweiflügelig, aus Metall oder Holz, optional mit Glaseinsatz
  • Schiebetore
  • Hubtüren und Tore

 

Unsere Leistungen:

  • Beratung & Planung: Wir analysieren Ihre Anforderungen und finden die optimale Brandschutzlösung für Ihr Gebäude. 
  • Wartung & Prüfung: Regelmäßige Inspektionen und Instandhaltung gemäß gesetzlichen Vorschriften, damit Ihre Brandschutzelemente jederzeit einsatzbereit sind.

Sorgen Sie für mehr Sicherheit – kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung!

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